Junge Menschen, zwischen 14 und 27 Jahren, können beim Jugendfonds finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Projekte beantragen. Eine gleichaltrige Jugendjury stimmt über die Anträge ab. Dieses Jahr können noch bis zum 15. November Anträge eingereicht werden.
Initiative und Engagement junger Menschen fördern
Seit 2018 unterstützt der Jugendfonds Jugendliche dabei, Projektideen und gemeinsame Aktionen in die Tat umzusetzen. Dabei ist vieles möglich! Die Förderkriterien setzen zwar einen Rahmen, lassen aber den Jugendlichen genügend Spielraum, sich auszuprobieren. Durch den Ideenreichtum der Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsteht ein vielfältiges Angebot, das andere Jugendliche bestärkt und den Landkreis bereichert.
Antrag per Online-Formular stellen
Auf der Webseite des Jugendfonds, www.stadt-land-cash.de, kann der Antrag online ausgefüllt werden. In den Antrag gehört eine Beschreibung des Vorhabens und die zu erwartenden Ausgaben. Nach Absenden des Antrages, nimmt die Jugendjury Kontakt zu den Antragstellerinnen und Antragstellern auf, um sich über das beantragte Vorhaben auszutauschen. Wenn alle offenen Fragen geklärt sind und die Jury überzeugt ist, kommt zeitnah der Förderbescheid. Zusätzlich zum Spaß am eigenen Projekt, sammeln die Jugendlichen erste Erfahrungen im Umgang mit Fördermitteln und stärken ihre organisatorischen Fähigkeiten.
Bis zu 500 Euro Förderung für Projekte von Jugendlichen
Die gleichaltrigen Jurymitglieder entscheiden nicht nur über den Antrag, sondern stehen den Projektmachenden durch die Projektetappen hindurch beratend zur Seite. Pro Projektantrag können die Jurys bis zu 500 Euro vergeben. Der Jugendfonds „Stadt.Land.Cash!“ ist ein Projekt der Aktion Zivilcourage e. V. in Kooperation mit dem Flexiblen Jugendmanagement des Jugendrings Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V., Pro Jugend e. V. und dem Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital e. V.
Ansprechpartnerin
Für Fragen steht Ihnen Sarah Junghans s.junghans@aktion-zivilcourage.de, gern zur Verfügung.
Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" und aus Mitteln des Freistaates Sachsen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autorinnen und Autoren die Verantwortung. Zusätzlich stellt die Ostsächsische Sparkasse Dresden die beachtliche Summe von 8.000 Euro für die Förderung von Jugendbeteiligung zur Verfügung. Dafür bedanken wir uns herzlich.