Innovative Projektideen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge können mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Die Anträge werden ganzjährig bearbeitet und von einer Jury entschieden. 
Initiativen, Ehrenamtliche und Vereine nutzen den Mikroprojektefonds für Veranstaltungen, Workshops, Exkursionen und vieles mehr.

Beim Mikroprojektefonds könnt ihr bis zu 1.000 Euro für euer Projekt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beantragen. 

Vielfältige Projektideen möglich

Gefördert werden Projekte, die sich aktiv für ein vielfältiges Zusammenleben einsetzen. Dabei sind die unterschiedlichsten Ideen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Umwelt möglich. Ein wichtiges Förderkriterium ist die Beteiligung der Teilnehmenden. 

Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 14 Projekte, darunter ein Straßenfest und eine Theaterwerkstatt, erfolgreich durchgeführt werden. Mit dem Mikroprojektefonds gelingt es, eure eigene Ideen mit finanzieller Unterstützung in die Tat umzusetzen.

AG Sonnige Aussichten für den Sonnenstein


Antrag

Informationen zu den Förderkriterien und das Antragsformular erhaltet ihr auf unserer Webseite der Aktion Zivilcourage e.V.: https://www.aktion-zivilcourage.de/angebote/ehrenamt/projektforderung/mikroprojektefonds oder auf der Webseite des Landkreises: www.vielfalt-soe.de/downloads/2023_MPF_Antragsformular.pdf.

Ablauf

Der Antrag sollte drei Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Er besteht aus einer kurzen Projektbeschreibung und einer Kostenübersicht. Eine unabhängige Jury entscheidet über den Antrag. Bei einer Förderzusage werden die Mittel nach Durchführung des Projekts und Prüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen ausgezahlt. 

Gern steht euch die Koordinatorin des Fonds, Ulla Stägemann-Lungwitz unter der E-Mailadresse mikroprojekte-soe@aktion-zivilcourage.de und telefonisch unter 03501 7791144 beratend zur Seite.

Der Mikroprojektefonds gehört zur Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Freistaates Sachsen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.