"Ein grandioses Fest"
Nach wochenlangem Planen fand auf dem Gelände des Sebnitz Centers das Straßenfest der Neulandgewinner statt. Unter dem Motto „Sebnitz Trifft Sich“ ist es der Gruppe von engagierten Sebnitzerinnen und Sebnitzern gelungen, ein grandioses Fest zu organisieren. Jede:r war eingeladen. Das Programm bot etwas für Alle! Von Kinderspielen- und schminken, über Akrobaten und Cheerleader, bis hin zu Live- Musik jeder Art; Langeweile konnte nicht aufkommen. Bei schönstem Wetter genossen die Festgänger kühle Erfrischungen vom Bierwagen, Leckeres aus der Gulaschkanone und vom Pasta Mobil sowie allerlei Süßes.
Das Zusammenkommen stand im Vordergrund
Highlight des Tages waren jedoch nicht die Einzelakteure, sondern vielmehr das Fest als Ganzes. Das Engagement der Sebnitzerinnen und Sebnitzer, wieder einmal gemeinsam etwas Schönes für ihre Stadt zu unternehmen, war herausragend. Denn anfangs sollte es nur ein kleines Fest mit ein paar Attraktionen sein, doch dass Sebnitz endlich mal wieder feiert, sprach sich schnell rum und immer mehr Anmeldungen zum Fest gingen ein.
Am Ende war es ein gelungener Sonntag, welcher mal wieder zeigte, trotz langer Pause- Sebnitz trifft sich gern mit vielen unterschiedlichen Menschen.
Ein besonderes Dankeschön geht an die Neulandgewinner als Organisatoren, den Jugendclub Sebnitz, DJ Heiko, Stanislaus und die Grenzgänger, den NABU, die Sebnitzer Blasmusikanten, den Lichtenhainer Wasserfall, den Kuchenbasar des Goethe-Gymnasiums, die Malle-Olus Band, den KIEZ e.V., Dombos Pastamobil, die TriMAMos, die Bibliothek, die CheerStars, den BSV, Wir Sind Nur 2 und Clown Pepino, Kati’s Lädchen, den Grenzwinkel e.V. Familie Walldorf und die Aktion Zivilcourage e.V.
Ein Dankeschön geht auch an die Stadtverwaltung Sebnitz für die Unterstützung in der Vorbereitung.
Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Mal!
„Sebnitz Trifft Sich“ ist Teil des Programms Neulandgewinner des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V., gefördert von der Robert Bosch Stiftung GmbH, dem Land Brandenburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt.“