Ab sofort gibt es beim Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) für Summen bis 1.000 € ein vereinfachtes Antragsverfahren. Ein nur 3 Seiten langes Formular und kürzere Vorlaufzeiten machen es Vereinen leichter, die Förderung in Anspruch zu nehmen.
Wir freuen uns, Euch diese unkomplizierte Möglichkeit, Projektförderung zu beantragen, nach einigen Monaten Vorarbeit endlich vorstellen zu können:
Mikroprojektförderung
Wenn absehbar ist, dass für ein Projekt nur ein Zuschuss von bis zu 1.000,00 € gebraucht wird, reicht es ab sofort aus, wenn Ihr das 3-seitige neue Formular ausfüllt und spätestens vier Wochen vor Beginn Eures Projekts per E-Mail einreicht. Das Formular "Antrag Mikroprojekt" steht hier zum Download bereit.
Was ist anders?
Hier ein Überblick über die Neuerungen im Vergleich mit dem Antragsverfahren für
Summen über 1.000 €:
- Zur Beantragung muss man ein 3-seitiges Formular ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail und Post einreichen.
- Eine ganzjährige Antragstellung ist möglich. Die einzige Bedingung ist, dass der Antrag spätestens 4 Wochen vor Projektbeginn per E-Mail unter lhp-toleranz@dresden.de eingeht. Dabei ist zu beachten, dass der Projektbeginn nicht mit der Datum einer Veranstaltung gleich gesetzt werden kann. Auch die Vorbereitungszeit zählt zu einem Projekt dazu.
- Lediglich Sachkosten für zum Beispiel Honorare, Mieten oder Materialien sind förderfähig. Personalkosten für versicherungspflichtig Angestellte können im Rahmen der Mikroprojektförderung nicht finanziert werden.
- Ob ein Antrag bewilligt wird, entscheiden die interne Koordinierungsstelle im Federführenden Amt und die externe Fachstelle. Der LHP-Begleitausschuss, der sonst ein Fördervotum abgibt, wird über die Förderung informiert.
Was bleibt gleich?
- Das Projekt muss Ziele verfolgen, die zu denen des Lokalen Handlungsprogramms und des Bundesprogramms "Demokratie leben!" passen. Und auch sonst gelten die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wie für ein "teureres" LHP-Projekt. Diese findet ihr auf den Merkblättern hier auf der Seite und auf dem Internetauftritt der Stadt Dresden.
- Für den Verwendungsnachweis sind die gleichen Formulare zu nutzen wie bei höheren Zuschüssen. Auch die Fristen gelten entsprechend.
- Es empfiehlt sich weiterhin vor Einreichen eines Antrags Kontakt mit der Fachstelle aufzunehmen und deren Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen
Ihr habt Fragen zu dem neuen Verfahren, dem bisherigen vollständigen Antrag oder möchtet gleich loslegen? Dann wendet Euch gern an die Koordinierungs- und Fachstelle unter 0351 2029 8382 oder unter fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de.