Diese Woche geht es bei unserer Kampagne rund um die Bundestagswahl um das Thema Wahlkampf. Wie läuft so ein Wahlkampf überhaupt ab? Was ist erlaubt? Was ist verboten?

In einem Kurzclip haben wir unsere Kandidatin Jule ins Rennen geschickt. Schaut selbst, was sie erlebt – aber Achtung: Satire! 😉

 

Die Phasen des Wahlkampfs

Im Video durchläuft Jule mehrere Phasen des Wahlkampfs. Die Vorbereitungsphase, die Vorwahlkampfzeit und die Schlussphase. In der Vorbereitungsphase findet vor allem eine innerparteiliche Planung statt, unter anderem die Terminierung der innerparteilichen Wahlen und Parteitage. Etwa 12 Monate vor der Wahl beginnt die Vorwahlkampfzeit. Dabei werden unter anderem die Wahlkampfthemen und die Kommunikationsstrategie festgelegt. In der Regel fokussieren sich Parteien auf zwei bis drei zentrale Themen, die auf Plakaten und bei verschiedenen Veranstaltungen schwerpunktmäßig aufgegriffen werden. Werbeagenturen werden beauftragt, die Plakate, Postkarten etc. zu designen. Auch die Wahl des Spitzenkandidaten oder der -kandidatin gehört zur Vorwahlkampfzeit. Zudem werden verschiedene Aktionen in Vorbereitung auf den Wahlkampf terminiert und geplant. 4 bis 6 Wochen vor der Wahl beginnt dann die „heiße“ Phase. In dieser werden besonders intensiv Wahlkampfaktionen durchgeführt. Dazu gehören Interviews, TV-Duelle, Wahlstände aber auch Wahlforen und vieles mehr.

Und was ist jetzt alles erlaubt?

Bei all diesen Phasen des Wahlkampfs ist nicht alles erlaubt. Vieles muss unter anderem von der jeweiligen Gemeinde genehmigt werden. Dazu zählen auch die Wahlplakate der Parteien. Nicht überall dürfen diese in unbegrenzter Zahl aufgehängt werden. Selbst der Zeitraum ist geregelt. Auch Infostände und Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind nicht erlaubnisfrei. Das Verteilen von Flugblättern dagegen (wie im Video zu sehen) und Ansprechen von Passanten ist unproblematisch.

Das Austragen von Wahlwerbung in Briefkästen ist ebenfalls nicht bedingungslos möglich. Handelt es sich dabei um Flugblätter oder allgemeine Posteinwürfe an alle Haushalte, müssen die Briefkastenaufschriften „Keine Werbung“ berücksichtigt werden. Hier gilt: kein Einwerfen von allgemeiner Wahlwerbung. Sobald die Wahlwerbung jedoch persönlich adressiert ist, ist dies erlaubt.

Ähnliches gilt per E-Mail oder Telefon. Hier müssen die Empfänger*innen der Verwendung ihrer Daten vorher zugestimmt haben.

Zu guter Letzt: Das Annehmen von Parteispenden ist natürlich ebenfalls streng geregelt. Sobald eine Spende von außerhalb der EU angenommen wird und höher als 1000€ beträgt, ist dies illegal. Auch anonyme Spenden über 500€ sind verboten. Beträge über 50.000€, selbst wenn sie von bekannten Spendenden stammen, müssen zudem sofort dem Präsidenten des Deutschen Bundestags gemeldet werden.

Details zu Regeln des Wahlkampfes

Ihr wollt Details zu den Regeln im Wahlkampf? Dann schaut gern mal hier vorbei: https://www.tagesschau.de/inland/btw17/wahlwerbung-was-ist-erlaubt-101.html

Die Seite bietet eine klasse Übersicht, was alles erlaubt und verboten ist.

Mehr zum Thema Parteispenden findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/inland/parteispenden-faq-101.html

Die Auflösung

Wer das Video also aufmerksam verfolgt hat, dem sind mindestens drei Verbote aufgefallen: Die Parteispende ist anonym und auch noch aus „Cayman Islands“, das Versenden von Werbung per E-Mail (ohne vorherige Genehmigung) und das Einwerfen von Werbung mit der Aufschrift „An alle Haushalte“. Ob sich Jule die Wahlplakate genehmigen lassen hat, lassen wir mal offen 😉

P.S.: Wer sich fragt, was die 42 auf dem Wahlplakat bedeutet: „Die Antwort ist 42“ ist ein Zitat aus dem Film „Per Anhalter durch die Galaxis“

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/btw17/wahlwerbung-was-ist-erlaubt-101.html

https://www.tagesschau.de/inland/parteispenden-faq-101.html

https://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/248396/der-wahlkampf

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202210/wahlkampf?p=1

https://www.bpb.de/politik/wahlen/wahlen-in-deutschland/249656/wahlkampfmanagement

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlkampfphase.html

https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html